Der Vorstand möchte sich bei euch bedanken, dass ihr dem Verein angesichts der Krisensituation treu geblieben seid. Vereinsbeiträge müssen wir, wie andere Vereine auch, leider trotzdem erheben, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Über umfassende Maßnahmen zum Ausgleich können wir frühestens auf der nächsten Mitgliederver-sammlung entscheiden.
Leider ist beim gemeinsamen Sport auch in nächster Zeit noch mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Seit kurzem können einige Sportveranstaltungen im Freien und jetzt auch in den Hallen unter strengen Auflagen wieder stattfinden. Hygienemaßnahmen und kontaktloser Sport mit Mindestabstand von 2 m müssen beachtet werden. Spezielle von einzelnen Sportverbänden festgelegte Maßnahmen kommen dazu. Auf der Internetseite des Landessportbundes ( https://www.lsb-niedersachsen.de/ ) finden sich die aktuellen Regelungen und Verordnungen unter der Rubrik Sportalltag mit Corona.
Nordic-Walking und Wandern ist vorerst auf öffentlichen Wegen nur in kleinsten Gruppen mit Teilnehmern aus maximal 2 Haushalten unter Einhaltung des geforderten Abstands von 2 Metern möglich.
Auch die jetzt erfolgten Hallenöffnungen sind mit erheblichen Auflagen verbunden, die einen bekannten Ablauf der Übungs- und Trainingseinheiten in bisheriger Form nicht ermöglicht. Insbesondere die Abstandsregelung (2m, je nach Ausführung der Übungen auch 4-6 m) wird zum begrenzenden Faktor, der vor allem den Mannschaftssport sehr einschränkt und teilweise z.B. beim Volleyball und Fußball kaum oder sehr eingeschränkt eine sinnvolle Umsetzung ermöglicht. Aber auch für die Angebote mit hoher Teilnehmerzahl wie beim Fitness wird es besonders schwierig. Kinderturnen ist noch nicht durchführbar.
Was ihr als Aktive grundsätzlich zu beachten habt, ist nachfolgend zusammengefasst. Für die nun wieder durchgeführten Sportangebote werden jeweils in Absprache mit den Übungsleitern weitere Regeln für den Sport vor Ort festgelegt und von diesen an euch weitergegeben. Diese sind dann ebenso zu beachten. Abstandsregeln und Schutzmasken-tragepflicht gelten beim Zutritt und Verlassen der Sportstätten.
Wir machen Sport, um fit zu werden oder zu bleiben. Dennoch, viele von uns sind schon über 60 Jahre alt und sollten, ebenso wie jemand der Vorerkrankungen hat, daher im eigenen Interesse eine Teilnahme abwägen.
Der Vorstand
Was habt ihr als Aktive zu beachten?
Ihr müsst dabei mitwirken, dass die freigegebene Sportangebote ordnungsgemäß durch-geführt werden und Regeln beachten. Der Verein ist aufgefordert zu kontrollieren und es ist nicht auszuschließen, dass die Veranstaltungen auch von externer Seite kontrolliert werden.
⇨ Im Falle von Krankheitssymptomen den Veranstaltungen fern bleiben. Dies gilt auch wenn in den letzten 2 Wochen Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Ggf. den/die Übungsleiter/in zu informieren. Lag bereits eine Infektion vor, ist vor der Trainingsaufnahme ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
⇨ Im Falle von Krankheitssymptomen den Veranstaltungen fern bleiben. Dies gilt auch wenn in den letzten 2 Wochen Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Ggf. den/die Übungsleiter/in zu informieren. Lag bereits eine Infektion vor, ist vor der Trainingsaufnahme ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Umkleiden und Körperpflege / Duschen muss zu Hause erfolgen.
⇨ Im Falle von Krankheitssymptomen den Veranstaltungen fern bleiben. Dies gilt auch wenn in den letzten 2 Wochen Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Ggf. den/die Übungsleiter/in zu informieren. Lag bereits eine Infektion vor, ist vor der Trainingsaufnahme ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Stau am Eingang und Verlassen der Sportstätten vermeiden. Abstände (2 m) wahren. Bei Regenwetter Regenschirm mitführen um am Eingang warten zu können.
Zutritt zur Halle erst nach Freigabe durch den/die Übungsleiter/in. Bis zur Einnahme des Platzes in der Halle und beim Verlassen sind Schutzmasken zu tragen und während der Sporteinheit griffbereit zu lagern.
⇨ Allgemeine Hygieneregelungen (Hände waschen/ -desinfizieren, Kontaktverbot) gelten auch hier. Aushänge und Anweisungen der Übungsleiter/innen sind zu befolgen. Bei einzelnen Sportangeboten kommen ggf. noch spezifische Vorgaben hinzu (z.B. Desinfektion von Geräten und Flächen). Toiletten nur einzeln aufsuchen.
⇨ Während der Übungen ist jeglicher Körperkontakt untersagt. Keine unterstützende Hilfestellungen bei den Übungen. Bei Unfällen und Notsituationen sind Nasen- und Mundschutz ebenfalls Pflicht zudem sind Einmalhandschuhe zu benutzen.
⇨ Abstand beim Sport mindestens 2 m, je nach Übung auch 4-6 m. Vorgegebene Begrenzungen einhalten. Gruppeneinteilungen sind zu beachten und zu befolgen.
⇨ eigene Handtücher und Getränke mitbringen und nur diese nutzen. Die persönlichen Gegenstände mit Abstand von denen anderer Teilnehmer ablegen.
⇨ lautes Sprechen und Rufen vermeiden, nonverbale Kommunikation versuchen.
⇨ Keine Fahrgemeinschaften mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten.
Auf die Übungsleiter kommen zusätzliche Aufgaben zu, wie etwa das Abfragen des Gesundheitsstandes, das Führen von Teilnehmerlisten (um ggf. den Ansteckungsverlauf zurückverfolgen zu können), organisatorische Maßnahmen zum Einhalten der Abstandsregelung und deren Kontrolle, Kontrolle der Hygienemaßnahmen und Lüften der Hallen. Bitte unterstützt sie dabei in dem ihr selber verstärkt auf die Regeln achtet und ggf. auch mal die/den Nachbarn/in darauf aufmerksam macht.